Hat der Hagel Ihre Fliegengitter beschädigt, haben wir hier ein paar Informationen, wie Sie vorgehen können.
Wenn Sie Eigenheim besitzen müssen Sie als erstes mit der Versicherung klären, ob der Schaden übernommen wird und zu welchen Bedingungen. Hierfür sind entweder die Gebäude- oder die Hausratversicherung die ersten Anlaufstellen.
Sind Sie in einem Mietverhältnis, dann lohnt es sich bei Ihrer Hapftpflichversicherung nachzufragen, ob diese den Schaden übernehmen. Allenfalls stellt sich dann die Frage ob die Fliegengitter von Ihnen oder vom Eigentümer eingebaut bzw. bezahlt wurden. Am besten kontaktieren Sie auch umgehend den Eigentümer um mit ihm das Vorgehen abzusprechen.
Betreffend der Reparatur kann in den meisten Fällen einfach das Netz ersetzt werden. Hierfür werden Ihnen die Aufwände für das Material, die Arbeitszeit sowie allfällige Abholung, Lieferung und Wegpauschale nach effektiven Aufwänden in Rechnung gestellt.
Möchten Sie die Fliegengitter repariert oder ersetzt haben? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf um das weitere Vorgehen besprechen zu können.